Förderungen
Für viele IHK-Weiterbildungsangebote können Förderungen in Anspruch genommen werden. Welche dies sind, finden Sie hier.
Arbeitgeberzuschüsse
Qualifizierte Mitarbeitende sind der wichtigste Erfolgsfaktor.Deshalb sind Arbeitgebende immer mehr bereit, Qualifizierungskosten ihre Mitarbeitende zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.
Steuerliche Bestimmungen dazu: Leistungen des Arbeitgebenden für die betriebliche Fort- und Weiterbildung seiner Arbeitnehmenden führen nicht zur Lohnbesteuerung, wenn die Bildungsmaßnahmen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebenden durchgeführt werden (Abschnitt 74 LStR), z. B. wenn die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmenden im Betrieb durch die Bildungsmaßnahme erhöht werden soll. Die Lohnsteuerrichtlinien (Abschnitt 74 Abs. 2) sehen diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Arbeitgebende die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung als Arbeitsleistung wertet und – falls die Teilnahme nicht in der Arbeitszeit erfolgt – wenigstens teilweise auf die regelmäßige Arbeitszeit anrechnet.
Bei Fort- und Weiterbildungsleistungen, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird, muss das überwiegende betriebliche Interesse anhand anderer Kriterien dargetan werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, gehört der Wert der vom Arbeitgebenden erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistung zum Arbeitslohn. Der Arbeitnehmende kann den Wert im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten oder im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben geltend machen. Die Sozialversicherungspflicht allerdings bleibt.
Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgebenden nach!
Arbeitssuchende
www.arbeitsagentur.de
Aufstiegs-BAföG
Weitere Informationen
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ämter für Ausbildungsförderung oder an die Hotline 0800 622 36 34 (kostenfrei).
- Informationen sowie eine ausführliche Broschüre sind auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de erhältlich. Sie finden dort auch die Antragsformulare.
Ämter für Ausbildungsförderung im Raum Schwarzwald-Baar-Heuberg
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 913-7247, -7246
Landratsamt Rottweil
Amt für Ausbildungsförderung
Olgastr. 6
78628 Rottweil
Telefon: 0741 244-461, -272
Landratsamt Tuttlingen
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 9261-4005, -4006, -4
Begabtenförderung
für Beschäftigte, Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschulen.
Förderfähig sind junge Berufstätige,
- die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit „besser als gut“ bestanden haben, oder
- erfolgreiche Teilnehmende an überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben sind, oder
- durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben.
Weitere Informationen
- Begabtenförderung für die berufliche Bildung oder ein Studium, www.stipendienlotse.de
- Baden-Württemberg Stipendium für den internationalen Austausch von qualifizierten Studenten, jungen Berufstätigen oder Schülern, www.bw-stipendium.de
- Förderung der Landesstiftung Baden-Württemberg für den internationen Austausch von Facharbeitern www.handwerk-bw.de
- www.sbb-stipendien.de
Europäischer Sozialfonds (ESF) – Fachkursförderung
Unsere ESF geförderten Kurse finden Sie unter diesem Link.
Förderfähig sind:
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
- Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind
- Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
- Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden
Nicht förderfähig sind
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie von Städten und Gemeinden.
- Arbeitssuchende
- Kurse mit einer Dauer von über 6 Monaten
- Kurse mit weniger als 8 Unterrichtseinheiten
- Kurse mit mehr als 100 Unterrichtseinheiten
Antragsformulare
Bitte füllen Sie zur Beantragung der Förderung die folgenden Formulare digital aus und unterzeichnen Sie diese handschriftlich.
ESF - Zielgruppenabfrage (Excel Sheet) – Bitte in Excel auf „Bearbeitung aktivieren“ klicken
ESF - Teilnahmefragebogen (PDF)
Senden Sie im Anschluss beide Formulare wenn möglich als eine PDF Datei per E-Mail an an esf@vs.ihk.de
Beachten Sie bitte auch die folgenden Informationen zur Datenerhebung (PDF)
Soldaten auf Zeit
Weiterbildungssparen
Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer Beratungsstelle Bildungsprämie haben beraten lassen.
Weitere Informationen
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
für Beschäftigte, Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschulen
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Weitere Informationen
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit